Zoll Italien
Infos zur zollfreien Ein- und Ausfuhr für Waren des persönlichen Bedarfs in Italien.
Waren und Güter dürfen von EU-Bürgern im gesamten europäischen Raum für den privaten Gebrauch erworben und transportiert werden. Aber auch hier gibt es für bestimmte Waren und Güter Einschränkungen. Worauf Sie bei Ihrem Urlaub achten sollten, zeigt die nachfolgende Übersicht:
Tabak
- 800 Zigaretten
- 400 Zigarillos
- 200 Zigarren
- 1 kg Rauchtabak
Medikamente
- ohne Verschreibung: persönlicher Bedarf bis 3 Monate
- mit Verschreibung: persönlicher Bedarf; länger als 3 Monate
- Medikamente des Betäubungsmittelrechts: Bescheinigung des behandelnden Arztes muss vorliegen
Alkohol
- 10 Liter Spirituosen
- 20 Liter Zwischenerzeugnisse
- 90 Liter Wein (Schaumwein max. 60 Liter)
- 110 Liter Bier
Bargeld
Mehr als 10.000 € an Bargeld oder dem Bargeld gleichgestellten Zahlungsmittel müssen beim Zoll angemeldet werden. Hierzu zählen unter anderem auch
- Sparbücher
- Schecks/Reiseschecks
- Aktien