Einreise Italien
Die Einreise nach Italien ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
- Personalausweis (darf höchstens seit einem Jahr abgelaufen sein)
- vorläufiger Personalausweis (dieser muss gültig sein)
- Reisepass (darf höchstens seit einem Jahr abgelaufen sein)
- vorläufiger Reisepass (darf höchstens seit einem Jahr abgelaufen sein)
- Kinderausweis (der Kinderausweis wird seit 2006 nicht mehr ausgestellt; Kinderausweise, die noch gültig sind, können weiterhin verwendet werden)
Einreisebestimmungen für Kinder
Für die Einreise nach Italien benötigen alle Kinder, die bisher nur im Reisepass der Eltern eingetragen waren, seit dem 26. Juni 2012 eigene Ausweise / Reisepässe. Dies gilt Europaweit. Ohne eigene Reisedokumente für Kinder, können diese die Grenze nicht überqueren
Einreisebestimmungen für Haustiere
Alle Informationen zum Thema Einreise Italien mit Haustieren finden Sie In unserer Haustiere-Rubrik.
Zoll Italien
Grundsätzlich gilt im EU Raum für Bürger der Europäischen Union Reisefreiheit und freie Bewegung. Jedoch gibt es für einige Waren und Güter Einschränkungen. Welche dies sind, finden Sie auf unserer Seite Zoll Italien.
Was muss bei der Einreise von Minderjährigen beachtet werden?
Bei der Einreise nach Italien (oder generell in ein anderes Land) müssen allein reisende Minderjährige unter 15 Jahren eine elterliche Reisegenehmigung mit sich führen. Diese Reisegenehmigung muss von den Erziehungsberechtigten unterschrieben, sowie beglaubigt sein. Idealerweise sollte diese Reisegenehmigung auch in der Sprache vorliegen, die im jeweiligen Reiseland gesprochen wird.